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Grundpflegerische Tätigkeiten, nach dem Sozialgesetzbuch XI, 

bieten Ihnen Unterstützung innerhalb Ihrer alltäglichen Bedürfnissen. 

Darunter fallen:


  • Körperpflege und Hygiene
  • Mobilität, Aktivierung sowie Transfer
  • Hilfestellung innerhalb der Nahrungsaufnahme
  • Förderung von Eigenständigkeit und Kommunikation
  • Prophylaktische Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit und der Vermeidung von Krankheiten

 

 
 
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